Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Autopflege Schrätzenstaller
Alle zwischen Autopflege Schrätzenstaller (Im folgenden Anbieter genannt) und den Kunden bzw. Auftraggeber abgeschlossenen Verträge liegen folgenden Allgemeine Geschäftsbedingungen zugrunde:
1. Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Für alle zwischen dem Anbieter und dem Kunden abgeschlossenen Verträge gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen. Zu diesen zählen Geschäftsbereiche wie Fahrzeugaufbereitung, Autowäsche und allen weiteren Angeboten der Firma Autopflege Schrätzenstaller.
1.1. Alle Vereinbarungen, die von unseren AGB abweichen bedürfen der Schriftform. Von unseren AGB abweichende Vereinbarungen nehmen keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bedingungen.
1.2. Änderungen an den AGB sind vorbehalten und müssen einen Monat vor Wirksamkeit schriftlich angekündigt werden.
1.3. Wenn eine oder mehrere Klauseln bzw. Absätze unwirksam sind, so bleiben die restlichen Klauseln und Absätze der AGB weiterhin gültig.
2. Auftragserteilung
2.1. Im Auftragsangebot und in der Auftragsbestätigung sind die zu erbringenden Leistungen zu bezeichnen und der voraussichtliche Dauer der Dienstleistung bzw. Termin der Fertigstellung anzugeben.
2.2. Der Kunde erhält eine Ausfertigung der Auftragsbestätigung.
2.3. Der Auftrag ermächtigt den Anbieter, Unteraufträge zu erteilen und Probefahrten sowie Überführungsfahrten durchzuführen.
2.4. Vor Beginn der durchzuführenden Arbeiten am Fahrzeug muss das Auftragsangebot vom Kunden unterzeichnet werden. Ergänzend zum Auftragsangebot erfolgt eine Dokumentation und Beschreibung der vorhandenen Schäden am Fahrzeug, welche ebenfalls zu unterzeichnen ist. Diese dienen der rechtlichen Absicherung des Anbieters.
2.5. Der Anbieter behält sich rechtliche Schritte gegen den Kunden vor, wenn dieser Schadenersatzansprüche nach Abschluss des Auftrages geltend machen möchte, die sich auf bereits vor der Ausführung des Auftrages vorhandenen Schäden beziehen.
2.6. Mit der Unterzeichnung des Auftragsangebots bestätigt der Kunde ihre Richtigkeit. Zugleich werden durch deren Unterzeichnung auch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die auf der Auftragsbestätigung festgehaltenen außerordentlichen Vereinbarungen akzeptiert und anerkannt.
2.7. Ein verbindlicher Auftrag kann ausschließlich über die Einreichung des unterzeichneten Auftragsangebots per E-Mail, persönlicher Übergabe oder dem Postweg erteilt werden. Außerdem kommt eine verbindliche Auftragsannehme ebenso durch mündliche Bestätigung des Auftragsangebots (z.B. telefonisch) zustande.
2.8. Der Auftraggeber ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.
3. Terminvereinbarungen
3.1. Terminvereinbarungen werden im rechtlichen Sinne als Auftragserteilungen zu behandeln und werden als solche anerkannt. Vor Durchführung der Fahrzeugreinigung/- Aufbereitung muss der Kunde ein schriftliches Auftragsangebot unterzeichnen. Diese ist unabhängig von der Terminvereinbarung.
3.2. Terminvereinbarungen werden mit Einverständnis vom Kunden und Anbieter getroffen. Eilaufträge müssen vom Kunden als solche vor Auftragsannahme gekennzeichnet werden. Eine solche Auftragsannahme behält sich der Anbieter vor, da diese sich nach der Auftragslage richtet.
4. Nichteinhaltung von Terminvereinbarungen
4.1. Die Gültigkeit von Terminvereinbarungen bestehen bis zum vereinbarten Termin, sofern eine Verschiebung dessen nicht mindestens zwei Werktage zuvor von einer Seite der Vertragsparteien angekündigt wird.
4.2. Sofern kein erkennbarer Grund für eine Nichteinhaltung eines Termins erkennbar ist, kann der Anbieter eine Unkostenpauschale in Höhe von 50% des ausgemachten Preises in Rechnung stellen bzw. geltend machen.
5. Fertigstellung und Abnahme
5.1. Der Anbieter ist verpflichtet, einen schriftlichen als verbindlichen bezeichneten Fertigstellungstermin einzuhalten. Ändert oder erweitert sich der Arbeitsumfang gegenüber dem ursprünglichen Auftrag, und tritt dadurch eine Verzögerung ein, dann hat der Anbieter unverzüglich unter Angabe der Gründe einen neuen Fertigstellungstermin zu nennen.
5.2. Wenn der Anbieter den Fertigstellungstermin infolge höherer Gewalt oder Betriebsstörungen ohne eigenes Verschulden nicht einhalten kann, besteht auf Grund hierdurch bedingter Verzögerungen keine Verpflichtung zum Schadenersatz.
5.3. Die Abnahme des Auftragsgegenstands durch den Kunden erfolgen in der Betriebsstätte des Anbieters, sofern hierzu keine anderweitige Vereinbarung besteht (siehe 6. Fahrzeugüberführung).
5.4. Bei Abnahmeverzug kann der Anbieter die ortsübliche Aufbewahrungsgebühr (10€/Tag) berechnen. Der Auftragsgegenstand kann nach Ermessen des Anbieters auch anderweitig aufbewahrt werden. Kosten und Gefahren der Aufbewahrung gehen zu Lasten des Auftraggebers.
6. Fahrzeugüberführung
6.1. Der Anbieter bietet die Fahrzeugüberführung (Abholung und Zustellung des Fahrzeugs) als zusätzliche Dienstleistung an. Der Preis für die Überführung richtet sich nach der Entfernung und ist auf dem Auftragsangebot als Posten vermerkt.
6.2. Die Abholung erfolgt ausschließlich nur vom Anbieter. Bei Abholung ist ein Übernahmeformular auszufüllen. Dieser beinhaltet die Daten des Kunden, die durchzuführenden Tätigkeiten sowie den Gesamtpreis (siehe 2. Auftragserteilung). Schäden am Fahrzeug sind sofort schriftlich festzuhalten. Gleichzeitig dient diese als Übernahmebestätigung für den Auftraggeber. Die Zustellung erfolgt ebenfalls durch den Anbieter.
7. Haftung und Garantie
7.1. Schadenersatzansprüche seitens des Auftraggebers können nur geltend gemacht werden, wenn dem Anbieter grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz angelastet werden kann.
7.2. Für Lackschäden, die durch den Anbieter verursacht werden und deren Ursprung in schadhaftem Lack haben (z.B. durch Steinschlag, Lackabplatzungen, schlecht verarbeiteten Lack, Kratzer etc.) können keine Schadenersatzansprüche gegen den Anbieter geltend gemacht werden.
7.3. Bei stark verschmutzten Innenausstattungen, die Flecken oder Blessuren aufweisen, müssen möglicherweise leicht aggressive Chemikalien eingesetzt werden, wovon der Kunde vor Unterzeichnung des Auftragsangebots informiert werden muss. Dies kann Verblassung oder Abweichung der Farbe zur Folge haben. Wird eine Durchführung dieser Arbeiten dennoch gewünscht, wird durch Unterzeichnung des Auftragsangebots jegliche Haftung seitens des Anbieters diesbezüglich ausgeschlossen.
7.4. Die Haftung für alle Schäden am Fahrzeug, die vor der Fahrzeugaufbereitung an dem betreffenden Fahrzeug vorhanden waren (z.B. Karosserieschäden, Kratzer und Beulen, schadhafte Felgen, Antennen, Außenspiegel, loses und schadhaftes Interieur, etc.) oder durch die Arbeiten am Fahrzeug vergrößert wurden wird nicht übernommen.
7.5. Bei empfindlichen Elektrobauteilen (z.B. Alarmanlage, etc.) ist der Kunde verpflichtet, diese im Vorfeld der Fahrzeugaufbereitung dem Anbieter zu melden und auf dem Auftragsangebot schriftlich zu vermerken. Geschieht dies nicht, können keine Schadenersatzansprüche diesbezüglich geltend gemacht werden.
7.6. Die Haftung für den Verlust von Geld, Wertpapieren (z.B. Scheckhefte, Kreditkarten, etc.), und anderen Wertsachen, die nicht ausdrücklich in Verwahrung genommen sind, ist ausgeschlossen.
8. Reklamationen
8.1. Die durchgeführten Leistungen des Anbieters werden zusammen mit dem Auftraggeber bei Übergabe des Fahrzeuges überprüft. Reklamationen können nur nach erbrachter Arbeit geltend gemacht werden. Der Anbieter hat bei berechtigten Reklamationen das Recht zur Nachbesserung.
8.2. Reklamationen sind vom Kunden vor Ort und unverzüglich im Beisein des Anbieters schriftlich festzuhalten.
8.3. Reklamationen, die sich auf die Beschädigung am Fahrzeug durch den Anbieter beziehen bzw. verursacht sein könnten, müssen unverzüglich fotografisch dokumentiert werden, um anerkannt zu werden.
9. Preis / Pauschalpreis / Kostenvoranschlag
9.1. Die Preise des Anbieters sind im Allgemeinen abhängig vom Zustand und Verschmutzungsgrad des Fahrzeugs. Der individuelle Preis wird für den Kunden berechnet und basiert auf Fahrzeuggröße, -verschleiß, -zustand, Wunschzustand und demnach erforderlichem Aufwand und wird verbindlich auf dem Auftragsangebot festgehalten.
Der Anbieter ist vier Wochen nach Erstellung des Auftragsangebots an den verbindlichen Angebotspreis gebunden.
9.2. Preisangaben auf Informationsunterlagen, sowie der Webseite des Anbieters dienen der Orientierung und sind unverbindlich. Der Endpreis kann je nach Fahrzeugzustand stark von den Orientierungspreisen abweichen.
9.3. Extreme Verschmutzungen, bei denen eine spezielle Behandlung erforderlich ist, kann ein Aufpreis geltend gemacht werden, welches unabhängig von Pauschalpreisen oder Angeboten ist. Aufpreise müssen auf dem Auftragsformular schriftlich festgehalten werden. Sollten stärkere Verschmutzungen erst während der Reinigung bemerkt bzw. festgestellt werden, so ist der Kunde unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. Eine Auftragserteilung gegen Mehrkosten kann hierbei telefonisch oder schriftlich erteilt werden.
9.4. Die zur Abgabe eines Kostenvoranschlages erbrachten Leistungen können dem Auftraggeber berechnet werden, wenn dies im individuell vereinbart ist.
9.5. Wird auf Grund des Auftragsangebots ein Auftrag erteilt, so werden etwaige Kosten für den Kostenvoranschlag mit der Auftragsrechnung verrechnet. Der bei Auftragsannahme verbindliche Gesamtpreis darf nur unter Zustimmung des Kunden überschritten werden.
10. Zahlungsbedingungen / Zahlungsvereinbarungen
10.1. Unsere Leistungen erfolgen ausschließlich gegen Barzahlung oder nach Vereinbarung auf Rechnung unter einer Zahlungsfrist von 14 Tagen ab Rechnungsdatum.
10.2. Zahlungsbedingungen sind vom Auftraggeber so zu akzeptieren, wie sie auf der Auftragsbestätigung vermerkt sind. Bestehen keine weiteren Vereinbarungen, gilt Leistung gegen Barzahlung.
10.3. Nach vorheriger Vereinbarung sind Ausnahmefälle möglich, müssen jedoch auf der Auftragsbestätigung schriftlich festgehalten werden, da sie sonst unwirksam werden.
11. Erweitertes Pfandrecht
11.1. Dem Anbieter steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag / Rechnung ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrages in seinem Besitz gelangten Gegenständen zu.
11.2. Das vertragliche Pfandrecht kann auch gegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen.
11.3. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt und der Auftragsgegenstand dem Kunden gehört.
12. Sonstiges
12.1. Erfüllungsort: Pfaffenhofen an der Ilm
12.2. Gerichtsstand: Pfaffenhofen an der Ilm
12.3. Die Daten der Kunden werden soweit gesetzlich vorgeschrieben oder zur Pflege unserer Geschäftsbeziehungen erforderlich verarbeitet und genutzt, personenbezogene Daten werden entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz behandelt. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datei „Datenschutz“, welche auf unserer Website einsehbar ist.
Stand: 16.März 2021